Rezension: Der Gesellschaftsvertrag – von Jean-Jacques Rousseau

Rezension: Der Gesellschaftsvertrag – von Jean-Jacques Rousseau

Dieser Artikel stellt mit Der Gesellschaftsvertrag1 von Jean-Jacques Rousseau einen Klassiker der politischen Philosophie vor. Nach der Auffassung von Rousseau wird eine von Menschen geschaffene Regierung legitimiert, indem sie darüber einen Gesellschaftsvertrag abschließen. Rousseau startet mit der Untersuchung des gesellschaftlichen Zustandes vor Abschluss des Gesellschaftsvertrages:​

„Der Mensch wird frei geboren, und überall liegt er in Ketten. […] Wie hat sich dieser Wandel vollzogen?“, S. 12.

Da der Mensch frei geboren wird, er jetzt aber sklavisch in Ketten liegt, begibt sich dieser Artikel auf Spurensuche, um herauszufinden, wie „sich dieser Wandel vollzog“. Der Mensch wird von Natur aus frei und nicht mit Rechten geboren. Freiheiten sind Beziehungen zwischen einer Person und einer Handlung. Rechte und Verpflichtungen dagegen sind Beziehungen zwischen zwei Personen und einer Handlung, dem Halter und dem Schuldner eines Rechts. Verträge führen beidseitige Rechte und Verpflichtungen herbei, d. h. ohne einen Vertrag als sichtbaren Beweis gibt es auch kein Recht. Das Recht erlischt, wenn die Verpflichtung erlischt. Ein Vertrag benötigt eine vorherige Zustimmung beider Vertragsparteien. Nur dann ist er legitim und es entsteht die moralische Verpflichtung zur Vertragserfüllung. Gewalt schafft kein Recht und ist moralisch unzulässig.2 Ein unverzichtbarer Bestandteil von Verträgen, deren Leistungen nicht sofort erbracht werden, ist die Kündigungsklausel. Der Kauf eines Brötchens hat keine, der Arbeitsvertrag hat sie. Bei einem Vertrag ist jede Partei sowohl Geber als auch Empfänger eines Versprechens. Es muss eine Gegenseitigkeit in der Leistung geben. Der Verkauf eines Königreichs für ein Pferd oder einer Seele für ein Lächeln sind wahrscheinlich gültige Verträge, aber ein Vertrag ohne Gegenleistung ist keiner, denn etwas herzugeben ohne Gegenleistung ist eine Schenkung. Eine Schenkung ist bedingungslos und unwiderruflich. Von einer Gesellschaft eine Verschenkung seiner Freiheit zu behaupten, zeigt nur die absurden Vorstellungen des dies Behauptenden und setzt eine Gesellschaft von nicht rational denkenden Menschen voraus, denn jeder von ihnen würde sich bedingungslos unterwerfen.

​Die Freiheit des Menschen kann legitim auf zweierlei Weise eingeschränkt werden. Zum einen durch unzulässige Handlungen, die der Mensch nicht ausführen darf, diese sind – neben Regeln gegen Belästigungen und Unhöflichkeiten –, der Schutz von Leib und Leben, des Eigentums, gegenseitiger Versprechen und aller friedlichen Bestrebungen. Die Handlungen, sind nicht deshalb unzulässig, weil es ein Gesetz gibt, die Handlungen für unzulässig erklärt, sondern, weil sie in die Freiheit eines anderen Menschen eingreifen. Die andere Art der legitimen Freiheitseinschränkung sind Handlungen, die der Mensch ausführen muss. Sie ergibt sich aus Verträgen. Jetzt liegt der Mensch in Ketten, seine Freiheit ist keiner der beiden genannten Weisen eingeschränkt. Wurde er durch eine List unterworfen?

​Die älteste aller gesellschaftlichen Institutionen ist die Familie. Jeder Mensch wird in eine Familie hineingeboren und lernt dort sein Sozialverhalten. Hier werden die sozialen Eigenschaften ausgebildet, die Kultur. Die Familie geht logisch der Regierung voran – Adam und Eva hatten keinen Bedarf daran. Erstere entstand weit vor der neolithischen Revolution, letzte weit nachdem der Mensch sesshaft wurde und Ackerbau und Viehzucht betrieb. Irgendwann dazwischen entstand auch das Eigentum, denn wie soll Ackerbau und Viehzucht betrieben werden, ohne zu wissen, wem was gehört?

„Die älteste aller Gesellschaften und die einzig natürliche ist die Familie. […] Die Familie besteht nur kraft einer Übereinkunft fort. Diese allen gemeinsame Freiheit ergibt sich aus der Natur des Menschen. Sein vornehmstes Gesetz liegt in der Erhaltung der eigenen Existenz. […] Sobald sein Denkvermögen ausgereift ist, kann er allein über die rechten Mittel zu einer Erhaltung entscheiden. Dadurch wird er sein eigener Herr“, S. 13.​

Von der Institution der Familie geht Rousseau über zur Sklaverei, denn das Gegenteil von Freiheit ist Unfreiheit, also Sklaverei.

„Die Sklaven verlieren in ihren Ketten alles, einschließlich des Wunsches, sich ihrer zu entledigen; sie lieben ihre Knechtschaft. […] Gewalt schuf die ersten Sklaven, und deren Feigheit hat deren Zustand dann verewigt“, S. 15.

Der Sklave ist Kriegsbeute. Er hat seine Freiheit verloren und ist nicht mehr sein eigener Herr. Die Begriffe Sklave und Freiheit widersprechen einander. Der Sklave gehorcht den Befehlen seines Herrn. Da die Sklaverei auf Gewalt und nicht auf einer beidseitigen Vereinbarung beruht, ist sie nicht legitim, sie widerspricht der Natur. Die Freiheit zum Austritt aus einem Vertrag ist demnach für einen Menschen nicht veräußerbar. Das ist der Rest an Souveränität, die jeder Mensch qua Natur besitzt.

„Sich selbst mag ja jeder veräußern können, aber nicht seine Kinder; sie werden als Menschen und frei geboren; ihre Freiheit gehört ihnen allein – niemand sonst darf über sie verfügen. […] Um einer willkürlichen Regierung Rechtmäßigkeit zu verleihen, müsste daher das Volk in jeder Generation die Möglichkeit haben, sie zu bestätigen oder zu verwerfen“, S. 19 f.

Hier nimmt die Argumentation von Rousseau eine interessante Wendung. Jeder Mensch wird frei geboren. Daher ist es nicht legitim, durch Gewalt über andere Menschen zu verfügen, denn dies würde gegen deren Freiheit verstoßen und würde Unterwerfung unter den Willen eines anderen bedeuten. Jede Regierung soll von jeder Generation legitimiert werden. Hier schwingt die Argumentation vom Individualismus zum Kollektivismus. Während Rousseau zuerst vom Individuum spricht, geht er dann über zu einer undefinierten Gruppe, d. h., das Volk in jeder Generation. Der Kollektivismus legt dem Menschen die Ketten an. Vorher war er Mensch, jetzt ist er Teil einer Gruppe. Die Gruppe soll über die Regierung bestimmen. Rousseau nennt es „bürgerliche Freiheit“ (S. 36), tatsächlich ist es Unterwerfung.

​Die vorvertragliche Welt von Rousseau ist eine Monarchische. Die Regierung ist privat. Der König produziert nichts, was für das Volk von Nutzen wäre. Er lebt parasitär auf deren Kosten. Sie erhalten von ihm keinerlei Gegenleistung und ist für sie zudem auch teuer. Staat und Volk sind zwei getrennte Entitäten. Die Menschen, die das Volk bilden, kooperieren miteinander. Deren Produktion ist wie die Gans, die goldene Eier legt. Der König entnimmt regelmäßig ein paar Eier, aber nur so viele, dass sie auch weiterhin goldene Eier legt. Wäre sie nicht mehr produktiv, dann müsste der König verhungern:

„Der König sichert den Angehörigen seines Staates … keineswegs den Unterhalt, sondern bezieht vielmehr den seinen ausschließlich von diesen. […] Die Bürger geben sich […] selbst her unter der Bedingung, dass man ihnen auch ihr Hab und Gut nehme“, S. 18 f.

Wenn der König mehr goldene Eier haben möchte, benötigt er mehr Gänse. Der Krieg ist dafür das Mittel, um den Machtbereich des Königs zu erweitern. Wie es zum König kam, findet sich nicht bei Rousseau. Was hat die Familien dem König unterworfen? Welche Kräfte gewirkt haben könnten, lässt sich erahnen, wenn Rousseau auf den Krieg zu sprechen kommt:

„Die Menschen sind keine natürlichen Feinde. […] Die Eigentumsverhältnisse, nicht die Verhältnisse zwischen den Menschen begründen den Krieg; dieser kann nicht aus einfachen persönlichen, sondern nur aus materiellen Beziehungen hervorgehen. […] Der Krieg verläuft […] zwischen Staat und Staat, wobei die einzelnen nur zufällig Feinde sind. […] Ein Staat kann nur andere Staaten zu Feinden haben und keine Menschen“, S. 21.

Es sind die unterschiedlichen Kräfteverhältnisse zwischen Angreifer und Verteidiger aus denen der Krieg und auch der König hervorgehen. Krieg muss sich lohnen. Wenn das Wesen des Staates der Krieg ist, dann kann man Kriege nicht damit bekämpfen, dass man „die Kräfte“ zu einem noch stärkeren Staat bündelt und Kriege total macht, sondern indem das Führen von Kriegen aussichtslos gemacht wird.

​Der Gesellschaftsvertrag ist eine Vorstellung aus dem Naturgesetz. Keine Gesellschaft hat ihn jemals abgeschlossen. In der Tradition von Aristoteles und Thomas von Aquin nimmt der naturgesetzliche Gesellschaftsvertrag sowohl die vorvertragliche Gesellschaft als auch den vorvertraglichen König als in der Natur angetroffene „organische“ Entitäten wahr. Hier wird die Gesellschaft nicht konstruiert, sondern wächst „natürlich“ wie ein Baum. Der Vertrag zwischen der Gesellschaft und dem König hinterlässt zwei autonome nachvertragliche Entitäten, die beide die materielle Fähigkeit haben, ihre Leistung einzustellen. Die Gesellschaft behält ihre Waffen und kann Widerstand gegen den König bei Nichterfüllung leisten. Bei Rousseau ist Widerstand unmöglich, wenn er nötig wäre, denn Widerstand gegen den Gemeinsinn wäre gleichbedeutend mit dem Widerstand gegen den richtig verstandenen eigenen Willen. „Der Gemeinsinn ist immer richtig“, S. 65.3 Sein Gesellschaftsvertrag ist im Gegensatz zum naturgesetzlichen Gesellschaftsvertrag positivistisch – gesetzt. Bei Rousseau entsteht Eigentum nicht durch Vereinbarung, sondern „gründet nur auf einem positiven Rechtstitel“, S. 36. Man fragt sich, warum es eine übergeordnete Institution braucht, um das Eigentum zu setzen, wo die Menschen doch keine „natürlichen Feinde“ sind. Könnten sie sich nicht selbst organisieren? Haben die, die diese übergeordnete Institution bilden, keine eigenen Interessen?

​Rousseaus Gesellschaftsvertrag gibt vor, die gesellschaftlichen Belange zu regeln. Denn die „gesellschaftliche Ordnung ist ein geheiligtes Recht“, S. 12, das über allen anderen Rechten steht und das Recht „beruht auf Vereinbarungen“, S. 12. Im Vorfeld müssten alle diesem Vertrag zustimmen:

„Wahrhaftig: eine solche vorherige Vereinbarung erscheint unverzichtbar. Woraus sonst erwüchse bei nicht einstimmigem Votum der Minderheit die Pflicht, sich der Wahl der Mehrheit zu beugen, und woher hätten hundert Leute, die einen Herrn wollen, das Recht, zehn zu überstimmen, die ihn nicht wollen? Das Gesetz der Stimmenmehrheit selbst ist nur durch ein derartiges Abkommen entstanden und setzt voraus, dass wenigstens einmal alle dafür gewesen sind“, S. 26.

Rousseau tritt mit dem „Gesetz der Stimmenmehrheit“ wieder vom Individualismus zum Kollektivismus über. Vorher war der Mensch frei, jetzt ist er Teil einer unbestimmten Gruppe, entweder ist er Teil der Mehrheit oder Teil der Minderheit. Das griechische Wort Demokratie erfährt eine Bedeutungsverschiebung, von der klassischen hin zur Sozialdemokratie, der sozialistischen Art von Demokratie. Um derlei Verschiebungen aufzudecken, ist es bei fremdsprachlichen Begriffen hilfreich, den entsprechenden deutschen Begriff zu kennen. Demokratie ist eine Wortkombination aus demos und kratie. Demos kommt von Deme, das selbstverwaltete Dorf und zugleich der primäre Identitätsbezug der Bürger. Der Begriff kratie ist abgeleitet von kratein, das im politischen Sinne „souverän sein“ bedeutet. Die athenische Demokratie bevorzugte das Los, weil es Korruption und Parteiwesen verhinderte. Darüber hinaus galten kollektive Wahlen als undemokratisch:4

„Demokratie ist Selbstbestimmung, Selbstverwaltung, Selbstherrschaft“.5

Rousseau ist sich bewusst, dass nicht alle Mitglieder einer Gesellschaft einem solchen Vertrag zustimmen würden. Diejenigen, die dagegen gestimmt haben, gelten zwar als Fremde, jedoch bedeutet jedes Bleiben Zustimmung. Eine Wahl, bei der es keine Alternative gibt, wird Nötigung genannt:

„Wenn es also beim Abschluss des Gesellschaftsvertrags Andersdenkende gibt, verliert der Vertrag dadurch nicht seine Gültigkeit; ihre Dissidenz bewirkt nur, dass sie dann eben nicht an ihm teilhaben; sie gelten unter den Bürgern als Fremde. Ist der Staat gegründet, bedeutet jedes Bleiben Zustimmung: ein Staatsgebiet zu bewohnen heißt, sich der Souveränität des Landes zu unterwerfen […} Lediglich der Urvertrag bedarf der Einstimmigkeit; in sämtlichen übrigen Fällen müssen sich […] alle nach dem Entscheid der Mehrheit richten“, S. 174.

​Rousseau legt die Ketten an: Wer ein Staatsgebiet bewohnt, ist dem Willen der Mehrheit unterworfen. Was ist diese „Tyrannei der Mehrheit“ anderes als Sklaverei? Der Bauer muss seine Souveränität über Grund und Boden aufgeben. Grund und Boden werden verstaatlicht:

„Das Recht, das jeder einzelne über seinen eigenen Boden hat, muss stets dem vorrangigen Recht der Gemeinschaft auf alle untergeordnet bleiben; sonst wäre […] die Souveränität ohne echte Ausübungsmacht“, S. 40.

Eigentümer einer Sache ist derjenige, der frei über die Sache verfügen kann. Das Programm des Liberalismus ist Vertragsfreiheit. Eigentum entsteht durch Vereinbarungen und kommt einer Freiheit gleich. Eigentum und Produktion sind privat. Man könnte es umschreiben mit: „Alles ist erlaubt, was nicht verboten ist“. Im Sozialismus dagegen verfügt die Regierung über das Eigentum und bestimmt über die Produktion. Bleibt dabei das Eigentum formal in privater Hand, nennt man es Faschismus. Hier gilt im Gegensatz zum Liberalismus „Alles was nicht erlaubt wurde, ist verboten“. Der Zweck des Gesellschaftsvertrages von Rousseau ist Umverteilung, das „vorrangige Recht der Gemeinschaft“. Er ist damit der geistige Urvater der Sozialdemokratie, dem Synonym von Sozialismus. Dazu passt, dass sein Gesellschaftsvertrag nicht ausformuliert ist:

„Die Bestimmungen dieses Vertrages sind durch die Natur des Aktes derart vorgegeben, dass die geringste Abänderung sie null und nichtig machen würde, so dass sie, obwohl sie vielleicht niemand je explizit ausformuliert hat, überall stillschweigend in Kraft gesetzt und anerkannt – bis, wenn der Gesellschaftspakt verletzt wird, jeder wieder in seine ursprünglichen Rechte eintritt und seine natürliche Freiheit zurückerhält, wodurch er die vertraglich garantierte Freiheit verliert, zu deren Gunsten er auf seine früheren verzichtet hatte“, S. 28.

Rousseau ebnet den Weg in den Totalitarismus. Ein Vertrag, der nicht „explizit ausformuliert“ ist, ist eine Blankovollmacht. Ein solcher Vertrag ist unkündbar und kann nicht verletzt werden. Bei einem solchen Vertrag stellt sich auch die Frage nach der Vertragsdurchsetzung nicht. Das Thema der Durchsetzung fehlt daher bei Rousseau. Die Regierung erfüllt nützliche und wichtige Funktionen, die nicht von irgendeiner anderen Institution durchgeführt werden. Warum sie nicht von anderen Institutionen ausgeführt werden können, wird nicht gezeigt, weil deren Funktion schon im Voraus von einem De-facto-Staat in Beschlag genommen werden und die Gesellschaft ihre Fähigkeiten sowie Gewohnheiten an das Leben mit ihm angepasst haben. Vorher war die Regierung Privat, jetzt wird sie zu einem Instrument der Mehrheit, bleibt aber selber willenlos. Dass sie aus Menschen besteht, sieht Rousseau nicht. Das Problem der Stellvertretung (Prinzipal-Agent-Problem) bleibt daher unberücksichtigt. Wo Widerstand unmöglich ist, hat der Prinzipal keine Möglichkeit zur Vertragsdurchsetzung, wenn der Agent seinen Vertragspflichten nicht nachkommt. Wer würde einen solchen Vertrag abschließen?

„ein Vertrag, der zwischen den Vertragspartnern die Bedingungen festlege, unter denen der eine zu befehlen und der andere zu gehorchen sich verpflichtet […] ist ein seltsamer Vertrag. […] Wer die Macht hat, ist immer Herr der Lage; so gesehen wirkt der Akt wie ein Vertrag, bei dem einer zum andern sagt: Ich überlasse Dir mein ganzes Vermögen unter der Bedingung, dass Du mir davon wiedergibst, was dir bliebt.“, S. 159.

Die wichtigste Frage, die Der Gesellschaftsvertrag von Rousseau unbeantwortet lässt ist, wie bei positivem (gesetztem) Recht die Macht der Regierung begrenzt werden soll. Angesichts der Millionen Toten von der Französischen Revolution bis hin zu den fast 170 Millionen im 20. Jahrhundert durch eigene Regierungen drängt sich diese Frage geradezu auf.6 Das Mehrheitsprinzip ist ein Mittel zur Umverteilung von fremdem Eigentum und eine Mehrheit wird immer Mittel und Wege zur Enteignung finden. Gewaltanwendung ist aber niemals ein legitimes Mittel! Was als „progressiv“ bezeichnet wird, ist eher ein zivilisatorischer Rückschritt. Fortschrittlich hingegen wäre es, den Thron des Königs endlich umzustoßen und eine neue Ordnung zu errichten, die auf Freiwilligkeit und auf Regeln beruht. Eine solche Ordnung gibt es, sie beruht auf echten Vereinbarungen und nicht auf fiktiven. Eine solche Ordnung heißt Marktwirtschaft. Freiwillige Tauschhandlungen sind das einzige Mittel, das keine Unmoral in der Verfolgung eines moralischen Ziels auferlegt. Diese natürliche Ordnung beruht auf Freiwilligkeit, Kooperation und Wettbewerb und sie verwirklicht das, was einst die Demokratie zum Ziel hatte: Frieden, Freiheit, Selbstbestimmung und Wohlstand. Es wird Zeit für eine neue Ordnung!

​Burkhard Sievert engagiert sich als Sektions- und Fachgruppenleiter in der Atlas Initiative. Er hat von Anthony de Jasay die Bücher Der Gesellschaftsvertrag und die TrittbrettfahrerGegen Politik sowie Der Indische Seiltrick übersetzt und das Buch Liberalismus neu gefasst wiederaufgelegt. Kürzlich legte er das Buch Allmächtiger Staat als deutsche Übersetzung von Ludwig von Mises Omnipotent Government vor. Aktuell arbeitet er an einer Übersetzung eines anderen Werkes von Anthony de Jasay.

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Quelle:

    1   Wenn nicht anders vermerkt, beziehen sich die angegebenen Seitenzahlen auf Rousseau, Jean-Jacques (22012): Der Gesellschaftsvertrag,     marixverlag, Wiesbaden.

    2   Die moralische Verteidigung der Freiheit ist die Ablehnung der Unterwerfung unter den Willen von anderen. Wer unterworfen ist, kann nicht moralisch handeln. Die logische ist die Freiheitsvermutung von Anthony de Jasay: Wer behauptet ein Recht zu haben, muss beweisen können, dass er über ein solches verfügt.

    3   Vgl. Anthony de Jasay (2020): Der Gesellschaftsvertrag und die Trittbrettfahrer, S. 120 f.

    4   Vgl. Rahim Taghizadegan (2017): Demokratie, S. 30.

    5   Ludwig von Mises (1919): Nation, Staat und Wirtschaft, Wien, S. 37.

    Vgl. Rummel, Rudloph, J. (1994): Death by Government,  https://www.hawaii.edu/powerkills/NOTE1.HTML

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