Kampagnen

Wir unterstützen unsere Mitglieder und andere Initiativen, die sich für die gleichen Werte wie wir einsetzen. Nachfolgend finden Sie einige unserer Aktionen und Kampagnen.

Die Atlas-Initiative unterstützt die Landwirte im Januar 2024 mit vollem Einsatz

Karlsruhe, 28.01.2023: Tichys Einblick (TE) wehrt sich gegen die unvollständige Wahlwiederholung der Berliner Bundestagswahl. Das Gericht bestätigt nun den Eingang.

Roland Tichy, Herausgeber von TE, hat eine Initiative gegründet, um die Wiederholung der Bundestagswahl in allen Berliner Bezirken einzuklagen.

Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wird von Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau im Namen von zwei Tichys-Einblick-Lesern geführt.

Die Atlas Initiative hat die Finanzierung übernommen. 

Aufgrund der massiven Unregelmäßigkeiten in Berlin hat die Atlas Initiative Widerspruch gegen die Wahlen in Berlin eingelegt – mit großem Erfolg!

Am 16.11.2021 hat der Berliner VerfGH die komplette Wiederholung der Wahlen für das Berliner Abgeordnetenhaus entschieden.
Die Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin ist noch offen.

Hier finden Sie das Widerspruchsformular,

Die Atlas Initiative hat die Klage des “MOBIL in Deutschland e.V.” gegen das Euro 5 Diesel-Fahrverbot in München unterstützt – erfolgreich!
Obwohl alle Stickoxidwerte in München eingehalten wurden, plante die Stadt ein Fahrverbot für Euro 5 Diesel im gesamten mittleren Ring.
Durch den Druck der Klage ließ die Stadt diese Pläne fallen – und genau da geht es jetzt weiter!

Als nächstes gehen wir gegen die Euro 4 Diesel-Fahrverbote vor.

Mitgliedschaft beantragen

Aufnahmeantrag

Hiermit beantrage ich meine Aufnahme in den Verein ATLAS – FÖRDERUNG DER INITIATIVE FÜR RECHT UND FREIHEIT E.V.


Einzugsermächtigung

Hiermit ermächtige ich den Verein, den Jahresbeitrag in Höhe von zurzeit EUR 100,00 von meinem Konto einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Verein auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Zahlungsart: Wiederkehrende Zahlung. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.


Gemäß §50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV reicht dem Finanzamt für Spenden bis 300€ ein einfacher Nachweis eines Kontoauszugs. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir offizielle Spendenbescheinigungen erst ab einem Betrag von 300€ p.a. ausstellen.

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